Vertuschung des Rechnungshofberichts zur Causa Happlyland

Happyland – Skandal ?   Schnee von gestern ?
…ist Wunsch der für das Millionendebakel verantwortlichen Leute.

Team Liste Hofbauer: Das Debakel – „Happylandsanierung“ darf nicht „unter den Tisch gekehrt“ werden.

Warum ? Rechenschaft von Verantwortungsträger gem. Rechtsordnung! Verhindern von ähnlichen Skandalen in Zukunft, indem die (zukünftig) handelnden Personen das Bewusstsein erhalten, dass nicht einfach alles ohne Konsequenzen bleibt.  Mögliche Schadensminderung durch Rechtsweg.

Schaden gößer 4 Mio Euro und die Statdgemeinde Klosterneuburg plant im Jahr 2025 neue Kredite in der Höhe von 13 Mio Euro aufzunehmen.

2018: Der Rechnungshofbericht deckt auf 104 Seiten, nach Beendigung (nicht Fertigstellung !!) der „Sanierungsarbeiten“  selbst für österreichische Verhältnisse, unglaubliche Fakten auf:

 „Unter Berücksichtigung von Mehrkosten, wegfallenden Bauleistungen, verminderter Ausführungsqualität und Inanspruchnahme der Reserve ergab sich eine Kostenüberschreitung von Euro 4,26 Mio bzw rd 30 %“

Weggefallene Bauleistungen u.a.: Sanierung Gebäudehülle von Mehrzweck- und Tennishalle, Neuer Eislaufplatz, Saunabuffet, Gymnastikraum, 5 anstatt 7 Tennisplätze, Tennishalle.  

„.die Konsulenten sowie eingesetzten Kontrollorgane  haben ihre übernommenen Aufgaben somit nur unzureichend erfüllt, sodass dem Rechnungshof in gegenständlichem Fall ein „Multiorganversagen“ vorlag“

RH –Bericht  Seite 21

…eine Dokumentation der Aufgabenerfüllung der Örtl .Bauaufsicht  (z.B. Baubuch, Monatsberichte, Fotodoku, etc.)) fehlte oder lag nur rudimentär vor…

RH – Bericht Seite 47

..demnach erfolgte keine Kontrolle der Firmenrechnungen  durch  so genannte „Kontrollorgane…

Anmerkung: Geldverteilung ohne Abrechnungsunterlagen, hat da jemand  „mitgeschnitten“ ?

Wer waren die  Kontrollorgane ? 

  • Begleitende Kontrolle: Baudirektor Fitzthum ,Stellvertreter Neubauer, (Im voraus mit a.o. Vorrückung beschenkt)
  • Baubeirat: BGM. Mag. Stefan Schmuckenschlager, Stadtrat Martin Czerny,
  • Projektauftraggeber: Geschäftsführer Stefan Konvicka, Projektstrg. Fa. Kpp,  Generalplanung/- ÖBA  Maurer&Partner ZT  (ÖBA)

Rechnungshofbericht und Berichte der Korruptionsanwaltschaft ergingen an Staatsanwaltschaft Korneuburg.

Das Landeskriminalamt ermittelte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg (Zl 4 St 13/19y) im Zusammenhang mit der Sanierung des Freizeitzentrums Happyland wegen des Verdachtes nach §§ 146, 153 StGB. Ermittlungen gegen ehemalige Verantwortliche der Sportstätten Klbg. GmbH.

Herr Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager erteilte einen geheim gehaltenen Auftrag an eine Rechtsanwaltskanzlei in Graz. Diese Kanzlei verfasst ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Diese bedankt sich und stellt das Verfahren ein.

Begründung: 

Die Stadtgemeinde als Opfer iSd  65 Z 1 lit c stopp führte in einer umfangreichen Stellungnahme mit detaillierter Begründung aus, warum sie sich nicht als geschädigt erachte …

Bei 4,26 Millionen Euro „nicht geschädigt“, weil es sich „nur“ um Steuergeld handelt oder keine der handelenden Personen in ihrem Privatvermögen nicht geschädigt wurde? Oder weil es nur 4,26 Mio waren? Ab welchem Betrag fühlt sich eine Gemeinde geschädigt?

So schnell kann man eine Ermittlung einstellen, indem man einfach behauptet man sei nicht geschädigt worden? … weil sich nicht um eigenes Geld handelte?

Eine Staatanwaltschaft richtet sich bei ihren Entscheidungen nicht nach dem Rechnungshofbericht und dem Bericht der Korruptionsanwaltschaft, sondern nach einem Verteidigungsschreiben eines Anwalts in Auftrag des für das Debakel verantwortlichen Bürgermeisters.

Wir (Team Liste Peter Hofbauer) geben den Glauben an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit nicht auf: Info an Presse, Stellungnahme an Oberstaatsanwaltschaft und Korruptionsanwaltschaft und an das Justizministerium.

Replik:

2012: übliche ÖVP-Jubelankündigungen in Medien und im so genanntem „Amtsblatt“.  Laufende  Kritik von Hofbauer am, jede Fachkenntnis entbehrenden, Ablauf des Geschehens.

Hofbauer informiert Rechnungshof und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

28. Juni 2013: Gemeinderatsbeschluss:  Bürgermeister als Eigentümervertreterwird beauftragt de  (Happyland-) Geschäftsführer per Weisung auf Umsetzung und Einhaltung der Entwurfsplanung sowohl in Ausführung als auch Finanzierung zu verpflichten.

Gemeinderat an Rechnungshof:  Schon während der Sanierungsarbeiten wurden zahlreiche glaubhafte Bedenken und Vorwürfe geäußert.