„Lufthaus“ Kollersteig

 Betrifft: Schickes Einfamilienhaus Kollersteig 135

Sachverhalt:

Zur Sitzung des Gemeinderates am 27.Juni 2024 stellte GR. Dipl.Ing. Peter Hofbauer den im Folgenden angeführten Dringlichkeitsantrag:

Für ein „Schickes Einfamilienhaus“(Kollersteig 135) im Grünland wurde rechtswidrig eine Baugenehmigung erteilt. Das geltende Raumordnungsgesetz wurde ignoriert. = Amtsmissbrauch! Die Aufgabe aller zuständigen Organe wäre es Pflicht die strikte Einhaltung der geltenden Rechtsordnung zu wahren.

 (Es gibt wohl weltweit keine Kommune oder andere staatliche Körperschaft, in der nicht ein einem Parallelfall  unverzüglich ein Bericht der den Bescheid ausstellenden Dienstelle als Entscheidungsgrundlage gefordert worden wäre.)

GR.Dipl.Ing. Peter Hofbauer stellt daher den Dringlichkeitsantrag:

 Der Bericht des Bauamtes , aus dem die Rechtfertigung für die zu klärende Vorgangsweise des Bauamtes  in oben  angeführtem Sachverhalt hervorgeht , wird offengelegt.

Begründung der Dringlichkeit:  Höchstes Öffentliches Interesse! Vertrauen auf Einhaltung der Rechtsordnung z.B. betr. Raumordnungsgesetz. Beispielsfolgen für weitere Erhaltenswerte Gebäude im Grünland. (ca 250)

Der Dringlichkeit wurde mehrheitlich nicht zugestimmt.

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Mit Datum 23. Sept. habe ich an Herrn Bürgermeister einEmail über mittelt mit folgendem Text:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Anbei jener von mir zur Sitzung vom 24.November 2023 eingebrachte Dringlichkeitsantrag, dessen Aufnahme in die Tagesordnung  von Herrn Schmuckenschlager verweigert wurde. Er begründete dies Entscheidung damit, dass der Gegenstand nicht in den Wirkungskreis des Gemeinderates falle. Tatsächlich hatte dieser Willkürakt keine Rechtsgrundlage.( Noch nie ereignet )!

In dem mit Datum 26. August 2024 an mich gerichtetem Email des Herrn Bezirkshauptmannes wird mir u.a. mitgeteilt:  „Bei dem von Ihnen angesprochenen Verfahren handelt es sich um ein Bauverfahren, das von der Stadtgemeinde geführt wird und nach wie vor anhängig ist. Wie Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt erfolgt derzeit die Prüfung durch die Aufsichtsbehörde. Da das baubehördliche Verfahren noch nicht beendet ist, konnte die konnte auch die aufsichtsbehördliche Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, konnte  auch die aufsichtsbehördliche Prüfung noch nicht abgeschlossen werden. Somit konnte auch noch keine – wie von Ihnen geforderte – „Entscheidung getroffen werden.“

 Diese Auskunft der BH steht in auffallen Gegensatz zu Ihrem Email von 25. 8. 2024 :

U.A.:  

Ich darf dennoch dem NÖ Auskunftsgesetz folgend mitteilen, dass  

  1. Ihnen die von der Baubehörde I. Instanz in den Verfahren eingeholten Stellungnahmen der Baurechtsabteilung des Landes NÖ vom 21.06.2016 sowie vom 30.4.2020 im E-Mail des damaligen Bürgermeisters, Mag. Stefan Schmuckenschlager, vom 25. September 2020 bekannt gegeben wurden. Wie bereits zuletzt von mir am 22.7.2024 beauskunftet, sahen sowohl die BH Tulln als Aufsichtsbehörde als auch die zuständige Staatsanwaltschaft keine Notwendigkeit einer weiteren Veranlassung in dieser Angelegenheit.

Die konkreten Passagen in der Stellungnahme der BH Tulln vom 3.7.2020, TUA3-A-173/025, lauten: „[…] Unabhängig davon wird mitgeteilt, dass von der Bezirkshauptmannschaft Tulln eine umfassende Prüfung der Angelegenheit durchgeführt wurde. […] Von der Bezirkshauptmannschaft Tulln werden in der gegenständlichen Angelegenheit nach Einholung der Stellungnahme der Stadtgemeinde Klosterneuburg und Prüfung der Angelegenheit keine weiteren Veranlassungen getroffen.“

Landläufig fragt der Mitbürger Peter Hofbauer :  „ Also..was jetzt ?.. kennst di aus Reisinger ?? Sehr geehrter Herr Abgeordneter zum NÖ Landtag und Bürgermeister von Klosterneuburg !

Bitte um Verständnis , dass das ganze „Theater“ , angefangen von der rechtswidrigen (Raumordnungsgesetz missachtet !!) Erteilung einer Baugenehmigung für ein Schickes Einfamilienhaus im Grünland und die darauf folgenden akkordierten div. „Behandlungen“ durch div. Organe, beim unbedarften Mitbürger den Eindruck erwecken könnten, dass hier eine Nichtbeachtung gesetzlicher Bestimmungen vertuscht werden soll. . ?.Mit dem Ziel verantwortliche Organe vor den Konsequenzen zu schützen ?

Ich darf in Erinnerung bringen:

Das rechtsstaatliche Prinzip der Bundesverfassung bestimmt, dass die Bundesregierung, die Verwaltung und die Gerichte nur auf der Grundlage von Gesetzen tätig werden dürfen und nur das tun können, was in Gesetzen festgelegt ist.

Das gilt auch für alle Organe, die Ihrer Meinung nach die Causa „Schickes Einfamilienhaus im Grünland“  „absegnen.“

Aus gegebenem Anlass stelle ich hiermit den

Dringlichkeitsantrag.

 Die Causa gesetzeswidrige Erteilung einer Baugenehmigung für ein „Schickes Einfamilienhau im Grünland“ wird einer grundlegenden- vom Beginn der Einreichung um Bewilligung an – Neubewertung unter Einbeziehung aller mit der Causa beschäftigten Organe  unterzogen.Begründung der Dringlichkeit: Österreichische Staatsbürger haben das Anrecht auf Gewehrleistung , dass alle Entscheidungen staatlicher Organe und somit auch die Klosterneuburger Verwaltung und Mandatare nachvollziehbar alle bestehenden Gesetze uneingeschränkt einhalten.  Das gem. § 97 NÖ  leistete Gelöbnis wird hiermit in Erinnerung gebracht.“Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Stadtgemeinde Klosterneuburg nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.”