Baugenehmigung Kollersteig („Lufthaus“)
Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates !
Ausgegebenem Anlass werde ich beigefügten Antrag zur Sitzung des Gemeinderates erneut einbringen:
Davon ausgehend, dass Sie den Antrag bis zur Sitzung am 13. Dez .gelesen haben werden, werde ich den Antrag – voraussichtlich – nicht verlesen.
Ad Antrag Nr. 1. Aus prinzipiellen Gründen zu klären. ( Vgl. Nebenbeschäftigung ? Nebentätigkeit,? Meldung an Dienstgeber ? Geltende Bestimmungen ? Befangenheit ? etc.
Ad. Antrag Nr. 2
Grundlage meiner Bestrebungen hinsichtlich „Kollersteig“:
Ich ersuche Sie, S.g. Damen und Herren des Gemeinderates, diese nachzuvollziehen, im Interesse der Gewährleistung der Einhaltung der Rechtsordnung durch die jeweils zuständigen Organe. Die ausnahmslose Einhaltung der Rechtsordnung ist zweifelsohne in unser aller Interessen, …auch im Interesse unserer Kinder und Enkelkinder usw.
Die erfolgte Erteilung einer Baugenehmigung für ein rd. 100m²„Schickes Einfamilienhaus“ im Grünland steht im Widerspruch zum geltenden NÖ Raumordnungsgesetz. !!
(Vgl, GR a.D. Dr. Cernusca, Amtsmissbrauch)
Ein rechtswidriges Verhalten von den zur Einhaltung der Rechtsordnung ermächtigten Organen ist eine Straftat , die durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist.
„Normalbürger“ Peter Hofbauer erlaubt sich zu fragen : Bestand nicht, bzw. besteht nicht Anzeigepflicht? Denn § 78 StPO lautet: Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.“
….. Hat niemand von der widerrechtlich erteilten Baubewilligung gewusst ??
Nichtjurist Peter Hofbauer erlaubt sich auch auf StPO § 299 „Begünstigung“ hinzuweisen.
Wer einen anderen, der eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, der Verfolgung oder der Vollstreckung der Strafe oder vorbeugenden Maßnahme absichtlich ganz oder zum Teil entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Grundsätzlich: Alle „Normalbürger“ haben das Recht, darauf vertrauen zu dürfen ,dass die bestehende Rechtsordnung von allen Mitbürgern ,aber im Besonderen von den dazu ermächtigten Organen eingehalten wird. Daher sind in gegenständlicher Angelegenheit noch einige Fragen zu klären.
Ich richte hiermit das Ersuchen an Sie, im Sinne des von Ihnen geleisteten Gelöbnisses an der Klärung mitzuwirken.
“Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Klosterneuburg nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.”