LPH deckt auf: Befangenheit Baudirektor bezügl. Haring Group, Baudirektor als Gesellschafter von Bauprojekten der Haring Goup
Die Presse berichtete über diesen Skandal, welcher von der Liste Peter Hofbauer aufgedeckt wurde.

Hier finden Sie den Antrag an den Gemeinderat zur Causa:
Betrifft: Ausübung der Funktion des Baudirektors
Sachverhalt:
Als Folge von Berichten in der Lokalpresse, weiters infolge von im GR eingebrachten Anträgen , sowie eines im TV (Sendung Bürgeranwalt)behandelten Rechtsfalles , weiters von der Bevölkerung kritisch betrachteten, großvolumigen Bautätigkeit, rückte die Ausübung der Funktion der Baudirektion, bzw. dessen Leiters zunehmend in den Blickpunkt der Öffentlichkeit.
Das Wissen über zahlreiche Gebäude, die lt. Dringlichkeitsantrag von ÖVP, NEOS und GRÜNEN zur GR-Sitzung vom 29.9. 2023 über deren Abweichungen von der Baugenehmigung bzw. Bauordnung und insbesondere die Erteilung einer Baugenehmigung für ein „Schickes Einfamilienhaus“ im Grünland ( Kollersteig) unter Nichtbeachtung gesetzlicher Bestimmungen (Raumordnungsgesetz) und durch Ignorieren einer abschlägigen Stellungnahme des Stadtbild -Konsulenten bedarf nach wie vor einer zweifelsfreien Klärung hinsichtlich Zulässigkeit im Hinblick auf geltende Normen.
Dass Herr Baudirektor Ing Neubauer Gesellschafter Fa Haring Group ist, bedarf einer zweifelsfreien Klarstellung hinsichtlich GVBG – NÖ Gemeinde- Vertragsbediensteten -Gesetz 1976 und Ausschluss einer Vermutung hinsichtlich einer evtl. Befangenheit in durchgeführten Bauverfahren. ( Der Vertragsbedienstete darf keine Nebenbeschäftigung ausüben, die ihn an der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben behindert, die Vermutung einer Befangenheit hervorruft oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährdet. )
Zur anlassbedingten Einschätzung durch die Mitglieder des Gemeinderates der im angeführten Dringlichkeitsantrag angeführten Antragspunkte betreffend Funktion und die die Funktionsausübung des Herrn Baudirektor wird von mir -aus öffentlich zugänglichen Unterlagen erfasst- das Folgende angeführt bzw.in Erinnerung gebracht:
Der Leiter des gesamten Baudienstes einer Stadtgemeinde ist der Baudirektor ( Funktionsbezeichnung )Die Baudirektion der Stadtgemeinde Klosterneuburg leitet in der Bauabteilung u.a. die Koordination der Baubehörde, . Die Abteilung überwacht das gesamte Baugeschehen und Bauprojekte. die generelle Stadt- und Ortsbildpflege, den Zustand von Gebäuden und vertritt die Stadtgemeinde als Baubehörde und Baupolizei unter anderem in Verfahren nach der NÖ Bauordnung,
Vorgesetzter ist der Stadtamtsdirektor: Der Stadtamtsdirektor leitet den inneren Dienst des Amtes und ist Vorgesetzter aller Bediensteten. ( Anm.: also auch des Baudirektors) Seine Aufgaben sindu.a. Sicherstellen eines gesetzeskonformen, einheitlichen und klaren Ablaufs in der Verwaltung.
Zur weiteren Inforation anlassbedingte auszugsweise Chronologie: NÖN 50 /2007 Überschrift: VP-Mandatar soll Vize-Bauchef werden .FP-Stadtrat Dr. Pitschko: „Freunderlwirtschaft“ Bgm.: Schuh: Peter Neubauer ist für diesen Posten bestens qualifiziert .. hervorragende Arbeit im Tiefbauamt. NÖN Redakteur Stefan Fuchs „ Spagat“ ..Politiker gleichzeitig Angestellter..
Nach Eintritt in Ruhestand von Baudirektor Manfred Fitzthum wurde Herrn Ing. Neubauer die Funktion des Baudirektor übertragen. Anm.: Aufnahmebedingungen und Erfordernisse gemäß Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: NÖ Gemeindebeamtendienstordnung | |
A: 1. Abschluss der Studien an einer Hochschule oder Fachhochschule mit technischen Studienrichtungen, montanistischen Studienrichtungen, Studienrichtungen der Bodenkultur oder an Universitäten, soweit diese Ausbildung den zu stellenden Anforderungen für die jeweilige Beschäftigung in diesem Dienstzweig entspricht | DP: Erfolgreiche Ablegung der Prüfung für den höheren Bau- und technischen Dienst nach mindestens einjähriger Verwendung im Dienstzweig. Für Vermessungsingenieure die erfolgreiche Ablegung der Fachprüfung für den höheren Vermessungsdienst. |
Herr Stadtbaudirektor Ing. Peter Neubauer ist TGM-Absolvent der Fachrichtung Maschinenbau. Wie, bzw. wann erfolgte die Ausbildung, die der Beschäftigung als BAUdirektor entspricht ?
Aus gegebenem Anlass stelle ich – Gemeinderat Peter Hofbauer – den
Dringlichkeitsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
- Die im Sachverhalt angeführten Punkte sind in den, als zuständig zu betrachtenden, Ausschüssen zu prüfen und im Sinne von Transparenz offen zu legen.
- Insbesondere die Causa der gesetzeswidrigen Erteilung einer Baugenehmigung für ein „Schickes Einfamilienhau im Grünland“ wird einer grundlegenden- vom Beginn der Einreichung um Bewilligung an – Neubewertung unter Einbeziehung aller mit der Causa beschäftigten Organe unterzogen.
Begründung der Dringlichkeit: die Österreichischen Staatsbürger haben das Anrecht auf Gewährleistung , dass alle Entscheidungen staatlicher Organe und somit auch die der Klosterneuburger Verwaltung und der Mandatare entsprechend nachvollziehbar unter Einhaltung bestehender Gesetze uneingeschränkt eingehalten werden. Das gem. § 97 NÖ leistete Gelöbnis wird hiermit in Erinnerung gebracht.“ Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Stadtgemeinde Klosterneuburg nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.”