Verzögerung des neuen Wirtschaftshof um 1 Jahr

Aus  der NÖN 44 / 2024 Seite 12;  3.  Absatz :

Der insolventen WRS hat die Stadt 500.000 Euro ausbezahlt. „wobei die erbrachten Leistungen – Planungsarbeiten, teilweise Abbrucharbeiten – dem Betrag entsprechen. Es ist für die Stadtgemeinde kein Schaden entstanden“, informiert der Baudirektor, der gleichzeitig betont: „Es wurden über den AKV die frustrierten Kosten des ersten Vergabeverfahrens angemeldet.“

Eine Ausbezahlung von erbrachten Leistungen kann erst erfolgen, wenn die Erbringung der Leistungen genau überprüft und dokumentiert wurden. Eine Überprüfung hat zu erfolgen, indem anhand des Leistungsverzeichnisses ( siehe Anbot) die Ausbezahlung von in Rechnung gestellten Beträgen mit den von der örtlichen Bauaufsicht dokumentierten Leistungen verglichen wurden. Die erbrachten Leistungen müssen aus den Aufzeichnungen im Bautagebuch (bzw.Baubuch) genau hervorgehen.

Es fällt auf, dass lt. Baudirektor die erbrachten und verrechneten Leistungen exakt 500.000.-betragen.

 Aus gegebenem Anlass bringe ich in Erinnerung:

 Der Rechnungshofbericht- über die so genannte „Sanierung Happyland“- Seite 20, 6.2  kritisierte die unzureichende Aufgabenwahrnehmung der Örtlichen Bauaufsicht. Insbesondere kritisierte er, dass

-die Örtliche Bauaufsicht Qualitätskontrollen nur unzureichend durchführte und ein systematisches Mängelmanagement nicht erkennbar war,

– sie (die ÖBA) Bauabnahmen teilweise ohne ausführende Unternehmen und Geschäftsführung durchführte

-eine Dokumentation der Aufgabenerfüllung der Örtlichen Bauaufsicht (z.B. Baubuch, Monatsberichte, Fotodokumentation, Prüfberichte bei Nachträgen) fehlte oder nur rudimentär vorlag.

– die Mengenermittlung und Nachweise für die Deponierung der Baurestmassen entgegen dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 fehlten

– die Örtliche Bauaufsicht Rechnungen ohne die erforderlichen Abrechnungsunterlagen freigab, obwohl deren Richtigkeit nicht feststellbar war)

Herr Baudirektor war, als dessen Stellvertreter, gemeinsam mit Herrn Stadtbaudirektor Ing. Manfred Fitzthum als Vertreter des Eigentümers der Sportstätten GmbH( Happyland),dem Bürgermeister, beim Projekt Sanierung Happyland tätig. Der Aufgabenbereich umfasst begleitende technische Beratung, Hilfestellung bei Behördenverfahren, Erfassung der der Rechnungslegungen, Erstellung der Ausgangsanordnungen der Stadtgemeinde Klbg. an die Sportstätten GmbH, Teilnahme an Bau- und Planungsbesprechungen, sowie die Bauzeitüberwachung…

 Am 11.November 2024 übermittelte ich per Email folgendes Ersuchen:

Ich richte an Sie, Herr Bürgermeister, und  an die Damen und Herren des Gemeinderates nunmehr das Ersuchen sich im Rahmen Ihrer Kompetenz (Ausschüsse!) nach bestem Wissen und Gewissen meiner Forderung zu anzuschließen, sodass kein Zweifel bestehen kann, dass die gesamte bisherige Abwicklung beim Projekt den geltenden Richtlinien entsprechend ( Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit) erfolgte.

 Da ich bis dato keine positive Antwort bekommen habe stelle ich den

Dringlichkeitsantrag:  

 Die Angelegenheit „500.000.- für Wirtschaftshof“ wird auf die Tagesordnung des nächst folgenden Prüfungsausschusses  aufgenommen . Es wird überprüft bei welchem Stand der exakt dokumentierten  Leistungen ( Baubuch , Fotos, Leistungsverzeichnis ) eine Ausbezahlung von erbrachten Leistungen erfolgte. 

Siehe Homepage „Rathaus Klosterneuburg“ , darin u.a.Die rund 500 Mitarbeiter der Stadtgemeinde Klosterneuburg tragen im Rathaus und den Außenstellen tagtäglich dafür Sorge, dass die Bürger eine funktionierende, verlässliche und zeitgemäße Verwaltung vorfinden zeitgemäße Verwaltung vorfinden. 

 Im Sinne von Transparenz sind alle Tagesordnungen und Protokolle von Sitzungen, aktuelle Informationen der Stadt, Bebauungspläne und vieles mehr zugänglich und jederzeit abrufbar.

 Begründung der Dringlichkeit

DieBürgerInnen von Klosterneuburg haben Anspruch auf uneingeschränkte Transparenz. Jegliche auf Grund der Berichterstattung (Exakt 500.000) evtl angebrachten Zweifel am absolut korrekten Ablauf  bei Ausbezahlung von e 500.000.- sind zu prüfen.