Offenlegung der Stellenbeschreibungen der Dienststellen der Klosterneuburger Stadtverwaltung

Stadtgemeinde Klosterneuburg                    Dringlichkeitsantrag zur Gemeinderat Dipl.Ing. Peter Hofbauer         Sitzung des Gemeinderates am 

                                                                        22. November 2024             

 Gegenstand:   Offenlegung der Stellenbeschreibungen der                           Dienststellen der Klosterneuburger Stadtverwaltung  

                                          Sachverhalt:                       

Am Freitag dem 16.Mai 2014 hat der Antragsteller , GR Dipl. Ing. Peter Hofbauer folgendes E-Mail an Herrn Bürgermeister Mag. Stephan Schmuckenschlager zugestellt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister !

Bei jeweils gegebenem Anlass habe ich bei Diskussionen im Gemeinderat mehrmals ersucht , dass man mir die „Stellenbeschreibungen“ für die  Dienststellen der Klosterneuburger Stadtverwaltung zur Verfügung stellen möge.

. ( Anm. zur Info für  Lokalpresse etc.: Eine Stellenbeschreibung beinhaltet Stellenbezeichnung , Aufgaben der Stelle,  Kompetenzen und Verantwortungsbereiche,, Eingliederung in die Betriebsorganisation, Vertretungsverhältnisse ,Ziele der Stelle, Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, Anforderungsprofil, Weiterbildungsanforderung)

Es wurde mir auch zugesagt, diesem Wunsche zu entsprechen. Nun habe ich am Dienstag, dem 13. Mai,  über dein Büro ersucht, dass mir die Stellenbeschreibungen der Referatsleiter und deren Stellvertreter in Kopie ausgehändigt werden. Gestern Donnerstag, 15.Mai.hast du mir nunmehr in einem Telefongespräch mitgeteilt, dass du nach einer Besprechung mit leitenden Mitarbeitern entschieden hast meinem Ersuchen NICHT zu entsprechen (willst.  ??…oder kannst??)

 Da sollen also tatsächlich die Gemeinderätinnen, geschweige denn die Bürgerinnen von Klosterneuburg, nicht wissen dürfen , welche Aufgaben, Kompetenzen etc.  den Dienststellen in der Klosterneuburger Stadtverwaltung zugeordnet sind  ? Sind das deine Vorstellungen von „Transparenz“ ?

Ich darf dich an deine Worte in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2012 erinnern:

  • Transparency International – Pilotgemeinde 

Der Bürgermeister berichtet, dass er auf Grund einer persönlichen Bekanntschaft an Sitzungen bei Transparency International teilgenommen habe. Es gehe darum, dass Klosterneuburg eine Pilotgemeinde für eine transparente Gemeinde werde. Hier haben Transparency International und der Gemeinde- und Städtebund Gespräche geführt. Es sei aber noch eine Finanzierung des Bundeskanzleramtes ausständig. Diese hole Transparency International ein– das werde man noch sehen – und dann sollen noch weitere Gespräche folgen. Klosterneuburg habe den Vorteil, eine repräsentative Stadt zu sein, weil es einerseits als Stadtgemeinde verwaltet sei, aber auch eine dementsprechende Größe habe, was Auftragsvolumina etc. betreffe.

  Auch wir Kommunalpolitiker sind aufgerufen den Forderungen ( u.a. des Ex-Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler, sowie des amtierenden Rechnungshofpräsidenten Josef Moser) nach Reformen in der Verwaltung im Interesse einer effizienteren und somit die Interessen der Steuerzahler berücksichtigenden Verwaltung nachzukommen.

 Wie soll das funktionieren, wenn wir nicht einmal wissen dürfen, welche Aufgaben die einzelnen Dienststellen haben? Die Bürgerinnen müssen die Frage stellen: „Wie laufen eigentlich die „Beratungen“ in Gemeinderatsausschüssen, im Stadtrat und im Gemeinderat  unter diesen Voraussetzungen ab“ ?

 Ich ersuche dich nunmehr deine Haltung zu überdenken und mir und allen KollegInnen im Gemeinderat Einsicht in die Stellenbeschreibungen zu gewähren und auf Wunsch Kopien davon auszuhändigen. Freundl. Grüße Peter Hofbauer

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Dieses E- Mail erging gleichzeitig an die NÖN.

Aus der NÖN Nr. 21/2014 war die Stellungnahme des Herrn Bürgermeisters zu entnehmen. Eine schriftliche Stellungnahme erfolgte nicht. Die telefonisch  erfolgte Antwort des Herrn Bürgermeister ist inhaltlich in etwa gleich der in der NÖN veröffentlichten Stellungnahme.

 Die NÖN schreibt:

 Bürgermeister Schmuckenschlager bleibt indes bei seiner Haltung: „ Die Stadtgemeinde veröffentlicht zweimal jährlich den Dienstpostenplan, in den jeder Einsicht nehmen kann .Persönlich lehnt er die Veröffentlichung der genauen Dienstpostenbeschreibung ab. Erstens müssen die Vorgesetzten ihrer Verantwortung gerecht werden und bei Nichterfüllung von Aufgaben auch ohne Zuruf von außen handeln können und zweitens halte ich die Wahrung der Privatsphäre und es arbeitsrechtlichen Vertrauens jedem einzelnen Mitarbeiter gegenüber für wichtig.  Dazu ist festzustellen:

 1.) Der veröffentlichte Dienstpostenplan gibt lediglich Auskunft über die Anzahl der Bediensteten und deren Einstufung. Der Dienstpostenplan hat demnach mit einer Dienstellenbeschreibung nichts zu tun.

 2.) Die zitierten „Aufgaben der Vorgesetzten und deren Verantwortungsbereich“ sind Teil der geforderten Dienstellenbeschreibung.

 Eine Dienstellenbeschreibung ist ein PERSONEN-NEUTRALE schriftliche Beschreibung einer Arbeitsstelle hinsichtlich ihrer Arbeitsziele, Aufgaben, Kompetenzen und Beziehungen zu anderen Stellen. Wie aus oben angeführtem E-Mail hervorgeht ersuchte der Antragsteller um die Stellenbeschreibung der Referatsleiter und der Stellevertreter, demnach also betont um die Dienstellenbeschreibungen in denen die zitierten „Aufgaben der Vorgesetzten und deren Verantwortungsbereich“ beschrieben sind.

 3.) Das Österreichische Arbeitsrecht regelt die teils öffentlich-rechtlichen, teils privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffend  deren Rechte und Pflichten. Es kann nicht nachvollzogen werden, woraus sich aus einer  personenneutralen Dienstellenbeschreibung ein Eingriff in das „arbeitsrechtliche Vertrauen der Mitarbeiter“, geschweige in deren zu wahrende Wahrung der Privatsphäre ableiten lässt.

 Die Bestimmungen betreffend individuelle Dienstbeschreibungen werden durch die Veröffentlichung von Dienststellenbeschreibungen nicht berührt.

 Dass leitende Mitarbeiter es ablehnen, dass in Dienststellenbeschreibungen Einsicht genommen werden kann und dies als Eingriff in ihre Privatsphäre betrachten, erscheint dem Antragsteller schon deswegen nicht nachvollziehbar , da eigentlich angenommen werden muss, dass die leitenden Mitarbeiter höchstes Interesse daran haben sollten, dass die Mitglieder des Gemeinderates und die auch die Öffentlichkeit über umfangreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten der einzelnen Dienststellen Bescheid wissen.

 Um Missverständnisse auszuschließen, wird nochmals besonders betont, dass der Antragsteller nicht um Dienstbeschreibungen von Mitarbeitern der Stadtgemeinde ersucht hat, sondern um personenneutrale Dienststellen – Beschreibungen ersucht hat.

Fazit der bisherigen Ablehnungen:

Groteske Situation in Klosterneuburg, in jener also Stadt, die von Herrn Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager zur Transparenz-Pilotgemeinde erklärt wurde:

 Mitglieder des Gemeinderates, die den Ausschüssen den zur Beratung zugezogenen Mitarbeitern der Stadtverwaltung gegenübersitzen, können über deren Aufgaben mangels Kenntnis der Dienststellenbeschreibung  nicht Bescheid wissen. 

Aus nunmehr gegebenem Anlass stellt Gemeinderat Dipl.Ing. Peter Hofbauer erneut den

Dringlichkeitsantrag:

 der Gemeinderat möge beschließen:

 Die personenneutralen Stellenbeschreibungen der Dienststellen der Stadtgemeinde Klosterneuburg und deren Struktur (Anzahl der Mitarbeiter und deren Einstufung) werden  offengelegt.

Begründung der Dringlichkeit: geht aus dem Sachverhalt hervor bzw. aus der generellen Zielsetzung betreffend Transparenz in der Verwaltung.